Außentreppe Forckenbeckstraße – Behindertengerechter Zugang zum Saal

Unser Hugo-Nehmiz-Saal an der Forckenbeckstr. 49 wird vielfältig genutzt für Veranstaltungen aller Art, für Konzerte, Vorträge,  Film- und Theateraufführungen sowie Sport-, Musik- und Freizeitgruppen. Da uns außerdem das Gemeindehaus in der Kirchstraße nicht mehr zur Verfügung steht, mussten viele Aktivitäten, die früher dort stattgefunden haben, nun an die Forckenbeckstr. 49 "umziehen".

Was dem Saal aber bisher fehlte, war ein Behindertengerechter Zugang. Rollstuhl- und Rollatorennutzer hatten immer große Schwierigkeiten, den Saal zu erreichen, und waren meistens auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Auch andere gehbehinderte Besucher bemängelten, dass eine solch breite Zugangstreppe nur über einen einzigen Handlauf verfügt. Wir sind dabei, dem Abhilfe zu schaffen:


Installation eines zweiten Handlaufs

Der zweite Handlauf ist fertig und bereits montiert. Er besteht aus drei Teilen, da die beiden Zwischenpodeste ausgelassen werden, Verwendet wurde ein ca. 12 mm starker Rechteckflachstahl, geeignete Zwischstützen sorgen für die notwendige Stabilität. Altes und neues Geländer haben einen lichten Abstand von ca. 82 cm, so dass man sich bei der Treppennutzung gut beidhändig festhalten kann. Die Oberfläche ist verzinkt, pulverbeschichtet und mit einem

Metallschutzlack versehen. Die Farbe entspricht dem restauratorisch ermittelten Farbton des Originalhandlaufs. Dessen Oberfläche hat durch Witterungseinflüsse seinen Originalfarbton verloren, wird aber demnächst entsprechend aufgearbeitet.
Die Denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 25.09.2023 von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt.


Installation eines Treppenlifts

Das zweite Geländer nützt leider den Rollstuhlfahrern gar nicht. Für diesen Personenkreis wollen wir einen Treppenlift installieren. Dieser Lift soll auf seiner Plattform (Beispiel s. Foto) Personen befördern, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Wir haben zwei Firmen gefunden, die uns einen solchen Lift liefern und montieren würden, allerdings gibt es im Vorfeld diverse Probleme in technischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht zu klären.

Die geplante Liftanlage basiert auf zwei Fahrschienen, die an seitlichen, meistens auf dem Boden verankerten Pfosten befestigt werden. Dies bedeutet, dass die Anlage zusätzlich und rückbaubar angebracht werden kann und dass nur für die Verankerungspunkte der Pfosten Eindringungen in die Bausubstanz erforderlich sind.

 

Die Denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 28.05.2024 von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt.

Ob die vorhandene Bausubstanz allerdings in der Lage ist, das schwere Gewicht einer solchen Anlage zu verkraften, musste noch untersucht werden. Dazu wurde eine Treppenstufe vorübergehend entfernt, um den Untergrund näher untersuchen zu können. Diese Untersuchung hat ergeben, dass die aus Granit gefertigten Treppenstufen nur auf Sand liegen. Ddas desolate Fundament ist nur in Resten zu erkennen. Die Stufen sind auch nicht unter einander verbunden, sie überlagern sich horizontal um ca. 2 cm. Einige Stufen haben Kontergefälle, dies begünstigt das Eindringen von Wasser in der Spalte zwischen Stufen sowie die Entstehung von Frostschichten (erhöhter Rutschgefahr) bei niedrigen Temperaturen.  Die Treppe selbst ist zwar nicht gefährdet, die Eigenlast des Plattformlifts plus das Gewicht eines ggf. elektrischen Rollstuhls und einer Person verursacht temporäre Punktlasten bis zu 500 kg beim "Vorbeifahren“ des Plattformlifts, so dass es zumindest fragwürdig ist, ob die Treppenstufen dies aushalten können.

 

Die Lösung dieses Problems haben wir darin gesehen, das die Stützen der Fahrschienen nur auf den Podesten und nicht auf den Treppenstufen verankert werden, was laut Auskunft der Fachfirmen kein Problem darstellt. Die Treppe verfügt über vier Podeste, jeweils einer am Anfang und Ende der Treppe und zwei Zwischenpodeste. Aber auch diese Ebenen müssen untersucht werden, auch wenn es sich hierbei nicht um historischen Baugrund handelt. Zum einen muss ein Statiker die Treppenebenen untersuchen, zum anderen muss vorher ein Bodengutachten erstellt werden. Der Bodengutachter war nun vor Ort und hat mit Hilfe von Bohrungen in bis zu 8 m Tiefe Bodenproben zum Analysieren entnommen. Diese Analyse ergab Folgendes:

Nach den festgestellten Baugrundverhältnissen kann die Gründung des Liftes flach, mittels Einzelfundamenten erfolgen. Im aufgeschlossenen Tiefenbereich, also bis 8.0 m unter der Oberkante Gartengelände, ist kein Grundwasser angeschnitten worden.

Das Gutachten bedeutet, dass der Errichtung eines Treppenlifts auf diesem Baugrund keinerlei Bedenken entgegenstehen.

Als nächstes muss nun noch der Statiker sein Ok geben!