Sanierung des Abwassersystems

Stellen Sie sich vor: In einem Gebäude mit drei Wohnungen, vier Büros und noch mehr Veranstaltungsräumen bricht das Abwassersystem zusammen, weil die unter der Erdoberfläche verlegten Gussleitungen über 90 Jhre alt sind und demzufolge fast in sich zusammenfallen!

So geschehen Ende 2023 in unserem Gemeindehaus am Hohenzollerndamm. Durch den entstandenen Rückstau im Abwassersystem mussten wir, da wir die Ursache nicht kannten, erstmal die Berliner Wasserbetriebe alarmieren. Die haben die Abwasserleitung zwischen Hausanschluu im Keller bis zum öffentlichen Abwassersystem unter dem Hohenzollerndamm mittels Kamerabefahrung überprüft und dabei zwar diverse kleinere Schäden entdeckt, diese waren aber nicht ursächlich für die mangelhafte Abwasserentsorgung im Haus selbst.


Installation eines zweiten Handlaufs

Der zweite Handlauf ist fertig und bereits montiert. Er besteht aus drei Teilen, da die beiden Zwischenpodeste ausgelassen werden, Verwendet wurde ein ca. 12 mm starker Rechteckflachstahl, geeignete Zwischstützen sorgen für die notwendige Stabilität. Altes und neues Geländer haben einen lichten Abstand von ca. 82 cm, so dass man sich bei der Treppennutzung gut beidhändig festhalten kann. Die Oberfläche ist verzinkt, pulverbeschichtet und mit einem

Metallschutzlack versehen. Die Farbe entspricht dem restauratorisch ermittelten Farbton des Originalhandlaufs. Dessen Oberfläche hat durch Witterungseinflüsse seinen Originalfarbton verloren, wird aber demnächst entsprechend aufgearbeitet.
Die Denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 25.09.2023 von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt.


Installation eines Treppenlifts

Das zweite Geländer nützt leider den Rollstuhlfahrern gar nicht. Für diesen Personenkreis wollen wir einen Treppenlift installieren. Dieser Lift soll auf seiner Plattform (Beispiel s. Foto) Personen befördern, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Wir haben zwei Firmen gefunden, die uns einen solchen Lift liefern und montieren würden, allerdings gibt es im Vorfeld diverse Probleme in technischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht zu klären.

Die geplante Liftanlage basiert auf zwei Fahrschienen, die an seitlichen, meistens auf dem Boden verankerten Pfosten befestigt werden. Dies bedeutet, dass die Anlage zusätzlich und rückbaubar angebracht werden kann und dass nur für die Verankerungspunkte der Pfosten Eindringungen in die Bausubstanz erforderlich sind.

 

Die Denkmalrechtliche Genehmigung wurde am 28.05.2024 von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilt.

Ob die vorhandene Bausubstanz allerdings in der Lage ist, das schwere Gewicht einer solchen Anlage zu verkraften, musste noch untersucht werden. Dazu wurde eine Treppenstufe vorübergehend entfernt, um den Untergrund näher untersuchen zu können. Diese Untersuchung hat ergeben, dass die aus Granit gefertigten Treppenstufen nur auf Sand liegen. Ddas desolate Fundament ist nur in Resten zu erkennen. Die Stufen sind auch nicht unter einander verbunden, sie überlagern sich horizontal um ca. 2 cm. Einige Stufen haben Kontergefälle, dies begünstigt das Eindringen von Wasser in der Spalte zwischen Stufen sowie die Entstehung von Frostschichten (erhöhter Rutschgefahr) bei niedrigen Temperaturen.  Die Treppe selbst ist zwar nicht gefährdet, die Eigenlast des Plattformlifts plus das Gewicht eines ggf. elektrischen Rollstuhls und einer Person verursacht temporäre Punktlasten bis zu 500 kg beim "Vorbeifahren“ des Plattformlifts, so dass es zumindest fragwürdig ist, ob die Treppenstufen dies aushalten können.